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Kunst

67. Kunstförderpreis: Bewerbungsphase startet bald

Vom 1. bis 31. Mai können sich Kunstschaffende bewerben

Der Augsburger Kunstförderpreis zeichnet junge Kreative aus den Sparten Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik (Jazz) und Schauspiel. aus. Eine Fachjury ermittelt die Preisträgerinnen und Preisträger. Vom 1. bis 31. Mai können sich Kunstschaffende bewerben. Das Gesamtpreisgeld für alle Sparten beträgt 21.000 Euro.

Bewerbung vom 1. bis 31. Mai 2026

Bewerberinnen und Bewerber für den 67. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein, ihren Wohnsitz über einen durchgehenden Zeitraum von drei Jahren hier gehabt haben oder aktuell (bis 31. Mai 2026) drei Jahre im Raum Augsburg wohnhaft sein. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet Augsburg und die angrenzenden Nachbargemeinden. Die Ausschreibung mit den detaillierten Teilnahmebedingungen ist unter augsburg.de/kunstfoerderpreis einsehbar. 

Zu beachten sind die unterschiedlichen Altersbegrenzungen für die einzelnen Fachbereiche bei Ablauf der Bewerbungsfrist:

  • Architektur, Bildende Kunst, Design und Literatur: 
    mindestens 17 und höchstens 39 Jahre
  • Ballett: mindestens 14 und höchstens 20 Jahre 
  • Musik (Jazz): mindestens 17 und höchstens 35 Jahre 
  • Schauspiel: mindestens 18 und höchstens 25 Jahre

Die eingereichten Arbeiten werden von Fachjurys bewertet. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden  im Anschluss vom Kulturausschuss ernannt. Die Preisübergabe im Rahmen einer feierlichen Verleihung findet am Donnerstag, 3. Dezember 2026 im Kleinen Goldenen Saal statt.

Weitere Informationen und die detaillierten Teilnahmebedingungen sind unter augsburg.de/kunstfoerderpreis zu finden

 

 

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