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Bewährung für den Blumenmaler
Kein Knast für den Blumenmaler, das Gericht beließ es bei einer Bewährungstrafe...
Mit einem, wenn auch teuren, blauen Auge ist der Augsburger Blumenmaler beim heutigen Prozess weggekommen: zehn Monate auf Bewährung, 12.000 Euro Geldstrafe und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der 25jährige war von Anfang an geständig, deshalb auch das relativ milde Urteil, ansonsten hätte dem bereits vorbestraften Künstler vermutlich eine Haftstrafe gedroht, so die Richter.
Ein ausführlicher Bericht von unserem Redakteur Marcus Ertle folgt in Kürze.






