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Der Prozess gegen den Blumenmaler

9:00 Uhr. Amtsgericht Augsburg, 1. Stock, Raum 136. Bernhard T., genannt der Blumenmaler, sitzt neben seinem Anwalt auf der Anklagebank, schwarzes Hemd, die Haare gekämmt...

9:00 Uhr. Amtsgericht Augsburg, 1.Stock, Raum 136. Bernhard T., genannt der Blumenmaler, sitzt neben seinem Anwalt auf der Anklagebank, schwarzes Hemd, die Haare gekämmt. Gegenüber der Staatsanwalt, im Zuschauerbereich Journalisten, Angehörige und unbeteiligte Beobachter. Bernhard T. wird von Pressefotografen abgelichtet. Der Richter betritt den Saal, Zuschauer, Anwälte und der Angeklagte erheben sich.

Die Blumen des Bösen
Charles Baudelaire

Damit er nur der kleinsten Rose Spriessen,
Nur weniger Halme Blühn und Wachsen schau

Der Richter fragt den Angeklagten nach seinen Personalien. 25 Jahre alt, ledig, wohnhaft in Augsburg, Besuch des Gymnasiums St. Stephan, mittlere Reife, später Bayernkolleg, eine Ausbildung als Werbetexter abgebrochen, derzeit in Vollzeit in einem Logistikbetrieb beschäftigt. Der Richter verliest die Eintragungen aus dem Bundeszentralregister. Bernhard T. ist wegen Fahrens unter Drogen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft, er steht noch unter Bewährung.

Muss er mit seiner Stirne salzigem Tau,
Muss er mit Schweiß und Tränen sie begießen.

9:33 Uhr.Der Richter verhört den Blumenmaler, der antwortet nuschelnd. Seit wann er sich kreativ betätigt? Schon als Kind. Wie er auf die Blumenidee kam? Als er vor einer grauen Wand auf seine Freundin wartete. Wieso er die Blumen auf Wände, Automaten, Stromkästen gemalt hat, ohne die Besitzer zu fragen, gesteht er? Um die Welt schöner zu machen, um den Menschen eine nette Geste zu schenken, gefragt hat er nicht, weil er bei den Stromkästen gar nicht wusste, dass man diese nicht bemalen darf, er gesteht.

Ob er der Neuen Szene ein Interview gab, in dem er nach Trittbrettfahrern gefragt wurde? Ja, das war er, Trittbrettfahrer könnte es geben, er kennt jedoch keine. Hat er sich über die öffentliche Aufmerksamkeit gefreut, den lokalen Ruhm genossen? Nein, die Aufmerksamkeit hat ihn selbst überrascht. Wieso er nicht bei sich daheim Blumen malte? Aus Platzmangel.

Ein Feld heißt Liebe, und das andere Kunst.
Und wenn einst, Bösen schreckensvoll und Frommen,

Der Staatsanwalt verliest eine lange Reihe von Paragrafen und wirft ihm am Ende Sachbeschädigung in mehr als 470 Fällen vor. Ein Polizeibeamter der Arbeitsgruppe Graffiti beschreibt die Ermittlungen gegen Bernhard T., dieser war zwischen Herbst 2010 und Frühjahr 2012 als Blumenmaler aktiv. Als die ermittelnden Beamten die Blume an einem Balkon im obersten Stockwerk eines Mietshauses entdeckten, schlossen sie, dass der Blumenmaler beim Malen der Blume auf dem Balkon gestanden haben muss. Sie verhören die Mieterin, diese sagt, dass Bernhard T. während einer Party die Blume malte. Es kommt zu einer Hausdurchsuchung, es werden Videos gefunden, die den Angeklagten beim Blumenmalen zeigen, zudem Aufkleber mit der Aufschrift: Du bist wunderbar und Brüste sind spitze. Der Richter fragt, was das bedeuten soll, Bernhard T. Fragt zurück: Brüste sind doch wirklich spitze, oder? Der Richter runzelt die Stirn, im Zuschauerraum wird leise gelacht.

Die Stunde des Gerichts herabgekommen,

10:10 Uhr. Nach einer Pause werden Fotos der Blume an verschiedensten Orten gezeigt. Im Anschluss erfährt man, dass bisher nur die Stadt Neusäß Geld vom Blumenmaler forderte, 270,57 Euro für eine bemalte Straßenbegrenzung. Der Richter fragt den Blumenmaler nach seiner Familie. Der eine Bruder Musiker, der andere KFZ-Meister, die eine Schwester Schülerin, die andere Azubi, der Vater ist Lehrer, die Mutter selbstständig. Der Richter hält Bernhard T. vor, dass er im Gegensatz dazu nichts erreicht habe, und fragt ihn, wo er sich in zwei Jahren sieht? Der Blumenmaler sagt, er will auf eine Kunstakademie, die Blume will er als Arbeitsprobe vorzeigen.

Muss er, zu ringen um des Richters Gunst,
Ihm seine erntevollen Scheunen zeigen,

10:30 Uhr. Der Staatsanwalt fordert 14 Monate Haft auf Bewährung und 500 Sozialstunden, mildernd wirkt sich aus, dass Bernhard T. seine Taten gestand.

Mit Frucht und Korn und Blumen so gefüllt,

10:35 Uhr. Der Verteidiger fordert zehn Monate auf Bewährung und gibt sich als Fan der Blume zu erkennen, er führt ins Feld, dass die Öffentlichkeit die Blume sehr positiv bewertet.

10:40 Uhr. Bernhard T. hat das Wort. Er entschuldigt sich für die Blumen, sagt, er habe großen Mist gebaut und verspricht, dass derlei nicht mehr vorkommen wird.

Dass sich, von Duft und Farbenrausch umhüllt,

11:15 Uhr. Nach einer Unterbrechung verkündet der Richter das Urteil. Zehn Monate auf Bewährung, 12.000 Euro Strafe und 300 Sozialstunden, abzuleisten in zwei Jahren. In der Begründung des Urteils hebt er hervor, dass die Geständigkeit des Blumenmalers ihn vor einer Haftstrafe bewahrt habe. Den Medienhype kritisiert er ebenso wie die anfänglichen Signale der Stadt Augsburg, die Blume als Logo nutzen zu wollen, was den Blumenmaler zusätzlich motiviert habe. Die Öffentlichkeit spiele bei der Bewertung ob Kunst oder Straftat keine Rolle. Die Motivation Bernhard T´s die Welt durch seine Blume schöner zu machen, nennt er unreif und selbstherrlich. Sollte er noch einmal straffällig werden, sieht die Zukunft des Angeklagten, so der Richter, nicht blumig und nicht rosig aus.

Die Engel alle huldvoll zu ihm neigen.

11:35 Uhr. Die Verfahrensbeteiligten verlassen den Gerichtssaal. Der Verteidiger steckt sich einen Button mit der Blume an sein Jacket, Journalisten umringen Bernhard T. und wollen Interviews und Fotos, dieser findet sich schnell damit zurecht, nicht mehr anonym zu sein. Einem Fan gibt er ein Autogramm auf sein T-Shirt - eine Blume.

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