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Er laubt so gern, doch erlaubt ist es meistens nicht...
Vergangenen Sonntag auf dem Flohmarkt habe ich den glücklichsten Menschen der Welt gesehen - und das war gar nicht so leicht, bei dem phänomenalen Wetter. Dieser Zeitgenosse war aber definitiv der Gustav Gans unter den Glücklichen. Der etwas untersetzte, geschätzte Mittvierziger stand in der Schlange am Bäckerstand, doch die koffeinsüchtige Masse vor ihm konnte seiner Laune kein Härchen krümmen. Grund dafür war offensichtlich das soeben erworbene Gerät: Fest an die Seite gepresst, mit beiden Armen liebevoll umfasst und von den Fingern zärtlich liebkost, prangte ein Laubbläser an seiner Hüfte. Kein Kurde in Kobane mit frisch eingetroffener Kalaschnikow kann so glücklich aussehen!
Für die meisten von uns ist die Laubbläserei hingegen der pure Terror und kaum fällt das erste Blatt, wird Hausmeisters Liebling zur Massennervensäge. Auch die Stadt Augsburg ist sich dessen bewusst, das Umweltreferat fühlt sich nun sogar bemüßigt, eine Extrainformation zum Thema herauszugeben. "Die zuständigen Stellen der Stadt setzen die Laubbläser so wenig wie möglich ein", heißt es da. "Um ein sauberes Erscheinungsbild der Stadt zu gewährleisten, ist ein kompletter Verzicht leider nicht möglich. Laubbläser leisten die Arbeit nun mal viel schneller, was wiederum Kosten spart", schreibt Umweltreferent Reiner Erben.
So richtig interessant wird's dann mit den Auswirkungen der kleinen Nervtöter: Der Lärm kann dem eines Presslufthammers gleichkommen, die Motoren verursachen hohe Schadstoffemissionen und reichlich Feinstaub. Der Luftkeimgehalt steigt, bestenfalls sind es "nur" Blütenpollen, aber auch gern Mikroorganismen, z.B. aus Hundekot. So ziemlich das Fieseste sind freilich die Laubsauger, "lebensgefährlich für Tiere bis hin zu kleinen Igeln". Mahlzeit!
Die Stadt empfiehlt, Laub wenn möglich verrotten lassen, einzelne Blätter nicht gezielt zu liquidieren, sondern wegzukehren, nicht bei feuchtem Wetter zu blasen, auf eine lärmarme Ausführung zu achten und das Gerät (hört! hört!) "sinnvoll" einzusetzen: "Privatwege müssen nicht unbedingt täglich gereinigt werden", so das Umweltreferat.
Und jetzt wird's richtig spannend: Die Lärmschutzverordnung beschränkt den Einsatz von lauten Gartengeräten für Privatpersonen auf die Zeit zwischen 7 und 12 Uhr bzw. 14 und 20 Uhr. Besonders laute Geräte sind zusätzlich durch die Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Das Fazit des Umweltreferats: "Demzufolge darf beispielsweise der Laubbläser von der Augsburger Privatperson nur zwischen 9 und 12 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden." Und auch der Hausmeisterservice kann nicht unbegrenzt: "Der Gewerbebetrieb darf den Laubbläser zur Mittagszeit eine Stunde länger, d.h. bis 13 Uhr nutzen."
Also, habt ihr das gehört, ihr Bläser dieser Stadt? Ab neun! Bis zwölf! Ab drei! Bis fünf! Das war's! Daaaaankeeee!!!! (flo)
Foto: Martin Abbeglen (CC)






