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Herbstablässe: Lochbach- und Lechseite

Ab 13. September wird das Wasser aus den Stadtbächen und Kanälen für Baumaßahmen und Unterhaltsarbeiten abgelassen

Das Wasser aus Bächen und Kanälen wird abgelassen

Ab Samstag, 13. September, wird das Wasser aus den Stadtbächen und Kanälen abgelassen. Hauptzweck der Ablässe sind notwendige Baumaßahmen und Unterhaltsarbeiten. Für Fische und andere Tiere verbleibt ausreichend Wasser.

Die Stadt Augsburg bittet alle Wasserkraftwerksbetreiber und sonstigen Unterhaltungspflichtigen an den Augsburger Stadtbächen, die diesjährigen Termine für die Bachablässe zu beachten.

Herbstablässe: Lochbach- und Lechseite

Auf der Lechseite starten die Arbeiten am Samstag, 13. September. Sie laufen bis Montag, 29. September. Die betroffenen Gewässer sind:

Hauptstadtbach
Neubach
Olympiakanustrecke
Herrenbach
Proviantbach
Hanreibach
Fichtelbach
Schäfflerbach
Kaufbach
Sparrenlech
Schwallech
Hinterer Lech
Mittlerer Lech
Wolfsbach

Auf der Lochbachseite starten die Arbeiten am Samstag, 11. Oktober. Bis Donnerstag, 23. Oktober, sind sie abgeschlossen. Die betroffenen Gewässer sind:

Lochbach ab Neugrabenschleuse
Wolfsbach (Stadtgraben und Malvasierbach teilweise reduziert)
Vorderer, Mittlerer und Hinterer Lech
Sparrenlech
Kaufbach
Schwallech
Stadtbach
Schäfflerbach
Olympiakanustrecke, Neubach und Hauptstadtbach werden reduziert (auch Jugendkanustrecke und das Triebwerk 24 sind betroffen)
Restwasser für Tiere und Pflanzen

Um Natur und Tiere zu schützen, verbleibt in allen abgelassenen Bäche etwas Wasser. Die Menge des Restwassers und die Wasserstände richten sich nach den jeweiligen Gegebenheiten. Dabei ist die Restwassermenge auch von der Witterung abhängig, etwa bei Regen. Durch Umstellungs- und Regulierungsarbeiten an den Wasserläufen können die Wassermengen schwanken.

Info für Kraftwerksbetreiber an Augsburger Stadtbächen
Baustellen, die während der Ablass-Zeiten von Anliegenden am Gewässer durchgeführt werden, müssen beim Mobilitäts- und Tiefbauamt rechtzeitig angezeigt werden. Bei der Planung und Durchführung von Arbeiten im und am Gewässer sind die einschlägigen Gesetze zu beachten (z. B. BayWG, WHG, BNatSchG usw.).

Keine Stauhaltung während der Ablässe-Zeiten
Die Wasserreduzierung zu Beginn der Ablässe erfolgt zeitlich gestaffelt, ebenso der Wasserzulauf nach den Ablässen. Auch hier liegt der Grund im Naturschutz Während der Ablass-Zeiten darf an den jeweils betroffenen Triebwerks- und Kraftwerksanlagen aus Sicherheitsgründen für die Unterlieger keine Stauhaltung vorgenommen werden. Nach Beendigung der Ablässe hat die Anstauphase an den Kraftwerken und Stauhaltungen durch die Betreiber langsam bzw. gestaffelt zu erfolgen. Es muss zu jeder Zeit ausreichend Restwasser in das Unterwasser abgegeben werden.

Pflicht zur Durchführung von Unterhaltsarbeiten
Speziell zum Ende der Bachablässe sind die Anlagen ausreichend zu besetzen, um Störfälle (etwa durch vermehrt auftretendes Schwemmgut) zu vermeiden. Werkskanal- und Triebwerksanlagen wie auch gewässerüber- und -unterquerende Ver- und Entsorgungsleitungen müssen überprüft und instandgehalten werden. Unterhaltsarbeiten in und am Gewässer, wie zum Beispiel Instandhaltung der Uferwände, Gewässersohlen, Räumung und Rückschnitt von Bewuchs, sind nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften von den Unterhaltungspflichtigen (auch Anliegern) durchzuführen.

Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

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