Nachtleben-Konferenz macht Halt in Augsburg

Im Austausch zur Kultur der Nacht: Die Nachtleben-Konferenz Stadt nach Acht macht Halt in Augsburg

Was spielt sich ab hinter dem „Vorhang der Nacht“, auf den Tanzflächen und in den Konzertsälen der Republik?
Hierzu machen sich viele Menschen ganz eigene Vorstellungen. Was jedoch zu wenigen klar ist: Das Nachtleben steht nicht nur für Erlebnis und Konsum, sondern ist auch Sphäre und Gegenstand kultureller Diskurse. Nicht umsonst gelten Musikspielstätten seit 2021 durch Beschluss des Bundestags als Kulturorte.
Die Nachtleben-Konferenz Stadt nach Acht, die am 23. und 24. Oktober in Augsburg stattfindet, stellt eben diese Diskurse ins Scheinwerferlicht: Rund 100 internationale Fachleute diskutieren mit etwa 300 Teilnehmenden in über 20 Panels, Talks und Workshops zu Themen des Nachtlebens.
Dass das alles andere als ein formeller, behördlicher Austausch ist, zeigt schon ein schneller Blick ins Programm: Wie können Clubs zugleich „Safer Spaces“ für vulnerable Gruppen sein? Was ist in Sachen „Drugchecking“ in Bayern möglich? Wie verhält es sich mit Restriktionen des Nachtlebens im Freistaat? Und wie bauen wir mit Musik eine popkulturelle Brandmauer gegen Menschenhass und Rassismus?

Auch die gegenwärtige Krise der Clubkultur ist Teil der Agenda
Denn die Vielfalt der Clublandschaft, auf dem Land wie in den Metropolen, steht aktuell auf dem Spiel. Grund dafür sind nicht nur massiv gestiegene Betriebskosten, sondern auch strukturelle Benachteiligungen.

Clubkultur unter Druck – sind Clubs Kulturorte zweiter Klasse?
Eine Vielzahl von Clubs, vom Yolo Toast bis zum City Club, dienen als Locations für die Stadt nach Acht. Dass in einem verdichteten Stadtraum wie dem von Augsburg überhaupt so viele Musikclubs heimisch sind, ist im Grunde genommen ein glücklicher Umstand, denn gesetzlich gibt es kaum Regelungen, die Venues vor der Verdrängung schützen. Geschweige denn eine Neuansiedlung von Clubs begünstigen.
Problematisch ist nicht nur das Gewerbemietrecht, das keinerlei Mieterschutz vorsieht, so dass Mieten im Grunde beliebig erhöht und Verträge gekündigt werden können. Auch die Lärmschutz-Richtlinien sind seit 60 Jahren unverändert. Die zulässigen Dezibel-Grenzwerte liegen entsprechend niedrig - dabei ist oftmals ist der Straßenverkehr lauter als die Geräusche, die aus den Clubs dringen. Auch die Baunutzungsverordnung macht es der Clubszene schwer. So sind Musikvenues sogar in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zulässig.
Ein Clubbetreiber, dem der Mietvertrag gekündigt wurde, tut sich also bei der Suche nach einem neuen Standort im Stadtbereich schwer.
Der Gesetzgeber ringt gerade um eine Novelle sowohl des Baurechts wie auch der Lärmschutzbestimmungen, es sieht jedoch danach aus, als bliebe das Ausmaß der Verbesserungen im homöopathischen Bereich. Clubs wären so weiterhin Kulturorte zweiter Klasse.
Dass auch Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, an der Stadt nach Acht teilnimmt, zeigt, dass es immerhin ein Bewusstsein der Bundespolitik für die Bedarfe der Szene gibt. Was genau es über die bisherigen Reformansätze hinaus zu tun gilt, soll bei der Stadt nach Acht deutlich werden.

Informationen zur Konferenz gibt es unter: https://2024.stadt-nach-acht.de/

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