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Silvester-Regelungen im Augsburger Stadtgebiet

Im Innenstadtbereich gilt zum Jahreswechsel ein Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot.

Im Innenstadtbereich gilt in der Silvesternacht ein Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot

Für den Jahreswechsel 2023/2024 sind im Stadtgebiet Augsburg wieder einige Einschränkungen zu beachten. In der Augsburger Innenstadt besteht ein generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot. Grundlage dafür ist die „Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze“ von 2017. Danach ist es verboten, leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln, gefährliche Werkzeuge, Waffen und Wurfgegenstände mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen, zu schießen oder in irgendeiner Weise feilzubieten. Auch Glasbehältnisse und Dosen sind an Silvester in der Innenstadt verboten.

Das Verbot gilt räumlich auf allen Straßen und Plätzen in jenem Bereich, der von folgenden Straßen umschlossen ist, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee. Der Lageplan für die Verbotszone sowie weiterführende Informationen sind unter augsburg.de/feuerwerk abrufbar.

Ordnungsreferent Frank Pintsch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an die gesetzlichen Verbote zu Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik an Silvester zu halten. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik kann zur Sicherheit und zum Schutz von Menschen und Einrichtungen nicht überall in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet stattfinden. Ich hoffe auf breite Einsicht und das notwendige Verständnis dafür. Das ist die beste Voraussetzung für einen sicheren, friedlichen und gesunden Jahreswechsel in unserer Stadt Augsburg.“

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