Magazin
Stadt ermöglicht Einzelhandel fünf Einkaufsnächte im Jahr 2026
Neue Impulse für Handel, Gastronomie und Innenstadtentwicklung
▪ Terminvorschläge von Handelsverbands Bayern e.V. und Innenstadtgewerbebeirat
▪ Fokus auf Saisonauftakte und Events
▪ Fünf Termine in Abstimmung mit der Stadt Augsburg festgelegt
▪ Baustein zur Stärkung der Augsburger Innenstadt
▪ Pilotversuch mit Evaluierung und mögliche Fortführung ab 2027
Die Stadt Augsburg hat auf der Basis des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes eine Verordnung erlassen, die dem Einzelhandel 2026 fünf Einkaufsnächte bis maximal 24 Uhr ermöglicht.
Die Termine sind:
▪ 27. März (Freitag vor den Osterferien als Frühjahrsauftakt)
▪ 2. Oktober (erster Freitag im Oktober als Herbstauftakt)
▪ 16. Oktober (Freitag der Light Nights)
▪ 11. November (Mittwoch, Singles’ Day)
▪ 4. Dezember (erster Freitag im Dezember als Adventsauftakt)
Abgestimmte Termine als Chance für den stationären Handel
Die Termine wurden gemeinsam vom Handelsverband Bayern e.V. und dem Innenstadtgewerbebeirat vorgeschlagen und mit der Stadt abgestimmt. „Wir setzen bewusst auf Saisonauftakte und besondere Anlässe, die der Augsburger Einzelhandel möglichst gewinnbringend nutzen kann. Der Singles’ Day am 11. November hat sich weltweit zum größten Online-Shopping-Event entwickelt - sogar größer als Black Friday und Cyber Monday zusammen. Diese Dynamik wollen wir auf den stationären Handel übertragen und zur Attraktivitätssteigerung beitragen“, so Andreas Gärtner, vom Handelsverband Bayern.
OB Eva Weber: „Ziel ist, die Innenstadt zukunftsfähig weiterzuentwickeln“
Oberbürgermeisterin Eva Weber bekräftigt: „Die neuen Augsburger Einkaufsnächte sind ein starkes Signal für unsere Innenstadt. Sie verbinden Einkaufen, Begegnung und urbanes Leben und zeigen, wie wir gemeinsam mit Handel, Gastronomie, Kultur und Stadtgesellschaft neue Impulse setzen können. Gleichzeitig führen wir damit den Innenstadtdialog konsequent fort: im Austausch, im gemeinsamen Ausprobieren und mit dem klaren Ziel, unsere Innenstadt nachhaltig und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.“ Wirtschaftsreferent
Ein Impuls für Begegnung und urbanes Leben
Die neuen Einkaufsnächte fügen sich nahtlos in den strategischen Prozess der Stadt Augsburg, die Innenstadt als lebendigen, vielfältigen und resilienten Stadtraum weiterzuentwickeln. „Mit der neuen Verordnung schaffen wir im Schulterschluss mit vielen Akteuren nicht nur zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten, sondern geben auch unserer Innenstadt einen kräftigen Impuls für Aufenthaltsqualität, Begegnung und urbanes Leben. Die gesamte Innenstadtökonomie, Handel, Gastronomie und Kultur profitieren gleichermaßen – und wir bieten den Menschen attraktive Abende, zum Shoppen, Verweilen und Erleben. Die Verordnung ist damit auch ein weiterer Baustein unserer umfassenden Strategie für eine lebendige, zukunftsfähige Innenstadt“, erläutert Dr. Wolfgang Hübschle, Wirtschaftsreferent der Stadt Augsburg.
Pilotversuch 2026 – mögliche Verstetigung ab 2027
Die neue Verordnung gilt vorerst für das Jahr 2026. Ihre Auswirkungen auf Handel, Besucherfrequenzen und Innenstadtbelebung werden evaluiert. Dabei wurden die Termine so gewählt, dass für die Zukunft eine terminliche Regelmäßigkeit abgeleitet werden kann. „Ich begrüße es sehr, dass die Bayerische Staatsregierung den Kommunen Gestaltungsspielraum eingeräumt hat. Mit dieser Verordnung machen wir davon Gebrauch“, so Ordnungsreferent Frank Pintsch. „Zusätzlich kann jeder Betrieb an bis zu vier weiteren individuell gewählten Werktagen von Montag bis Samstag im Jahr bis maximal 24 Uhr geöffnet bleiben - ohne, dass es dafür einen Anlass geben muss. Dazu ist keine Genehmigung notwendig, sondern lediglich eine Online-Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt Augsburg zwei Wochen im Voraus. Die Anzeige erfolgt einfach über www.augsburg.de/einkaufsnacht-anzeige auf der städtischen Webseite“, erklärt Ordnungsreferent Frank Pintsch.
Foto: Nikky Maier






