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Stadt fördert Nachbarschaftsinitiativen

Die Stadt Augsburg fördert Hilfsangebote in der Corona-Krise mit einem Einmalbetrag bis 1500 Euro

Stadt fördert Nachbarschaftsinitiativen für Hilfsangebote in der Corona-Krise

Unterstützt werden Helferkreise und Einzelpersonen, die Hilfe koordinieren und betreuen
* Freistaat Bayern gibt Förderrahmen vor
* „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“
* Chance für neue Wege des Bürgerschaftlichen Engagements

Personen aus Risikogruppen oder mit Vorerkrankungen sowie viele ältere Menschen sind aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen oftmals im Alltag auf Unterstützung angewiesen. Vor diesem Hintergrund hat der Freistaat Bayern das Förderangebot „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ aufgelegt. Dabei arbeiten der Freistaat und Kommunen sowie haupt- und ehrenamtlich Engagierte in Initiativen, Organisationen, Helferkreisen und Verbänden vor Ort zusammen. Die Stadt Augsburg koordiniert mit dem Freiwilligen-Zentrum diese Initiativen zur Nachbarschaftshilfe und fördert sie mit einem Einmalbetrag bis zu 1.500 Euro. Anträge können beim Büro für Bürgerschaftliches Engagement eingereicht werden, die Antragsformulare stehen online unter augsburg.de/nachbarschaftshilfe zur Verfügung.

Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen des Alltags

Zu den Hilfsangeboten zählen zum Beispiel die Versorgung mit den lebensnotwendigen Dingen des täglichen Bedarfs, das Abholen von Rezepten in Arztpraxen und von Medikamenten in Apotheken sowie das Versorgen und Ausführen von Haustieren der betroffenen Personengruppe. Auch telefonische Besuchsdienste fallen unter die geförderten Hilfsangebote.

„Wollen Stadtgesellschaft unterstützen“

„Uns ist wichtig, gerade in Zeiten des Abstandsgebots und der physischen Kontakteinschränkungen das bürgerschaftliche Engagement zur Nachbarschaftshilfe auch auf der Ebene von selbstorganisierten Initiativen und Helferkreisen zu fördern und zu stärken“, sagt Kristin Pongratz, Leiterin des Büros für Bürgerschaftliches Engagement (BBE). „Wir wollen die Stadtgesellschaft dabei unterstützen, die notwendigen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus einzuhalten und dabei auch neue Wege für bürgerschaftliches Engagement finden.“

Qualitätsstandards zum Schutz aller Beteiligten

Das Freiwilligen-Zentrum steht den antragstellenden Nachbarschaftsinitiativen mit Rat und Tat zur Seite, damit auch auf dieser Ebene der Freiwilligenkoordination Qualitätsstandards eingehalten werden. Gleichzeitig werden Hilfeanbietende sowie Hilfesuchende auch vor betrügerischen Machenschaften geschützt.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Augsburg sowie Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Augsburg. Der Förderzeitraum läuft vom 30. April bis 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel eine Förderung beantragt.

Weitere Informationen unter augsburg.de/nachbarschaftshilfe.

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