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Unangemeldete Versammlungen und das Mitführen bestimmter Fahnen und Symbole sind untersagt

Allgemeinverfügung für Versammlungen im Stadtgebiet erneut verlängert

Stadt untersagt weiterhin unangemeldete Versammlungen und unter anderem das Mitführen bestimmter Fahnen und Symbole

* Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der Terror-Angriffe im Nahen Osten
* Verfügung untersagt die Zerstörung und Beschädigung von Hoheitszeichen ausländischer Staaten
* Stadt untersagt außerdem weiterhin das Rufen und Skandieren bestimmter Parolen im Kontext der Angriffe im Nahen Osten
* Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 9. Dezember 2023, 0:00 Uhr
* Veröffentlicht u.a. auf www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen

Die Stadt Augsburg hat angesichts der terroristischen Angriffe im Nahen Osten und der bundeweit stattfindenden Versammlungen erneut eine Allgemeinverfügung zu Versammlungen unter freiem Himmel erlassen. Diese Allgemeinverfügung führt die Allgemeinverfügungen vom 13. Oktober bis 1. Dezember 2023 fort und regelt die Untersagung des Mitführens bzw. der Verwendung bestimmter Symbole und Kennzeichen bei Versammlungen. Ebenso wird das Zerstören und Beschädigen von Hoheitszeichen ausländischer Staaten untersagt. Untersagt ist ebenfalls das Skandieren und Rufen bestimmter Parolen im Kontext der Angriffe im Nahen Osten. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 9. Dezember 2023, 0:00 Uhr.

Enger Austausch von Stadt und Polizei
Die Stadt Augsburg und das Polizeipräsidium Schwaben-Nord stehen hierzu in sehr engem Austausch und enger Abstimmung. Die Allgemeinverfügungen der Stadt Augsburg werden von beiden
Sicherheitsbehörden vollzogen. Diese sind unter anderem auf www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

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