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Politik

(Gegen-)Demonstrationsrecht

Ein Kommentar zur Nazidemo in Augsburg von Marcus Ertle...

Demonstrationen müssen angemeldet werden, ob vom Kleintierzuchtverband oder von Rechtsradikalen. Das Recht, zu demonstrieren, ist ein demokratisches Kernrecht. Dass auch Menschen dieses Recht in Anspruch nehmen, deren Ansichten man abstoßend findet, muss eine Demokratie aushalten, dazu gehören auch "Nazidemos". Nicht nur die Guten und Klugen dürfen demonstrieren, auch die Dummen und leider auch die, die deren Menschenbild man verachtenswert findet. Soweit zum Grundsätzlichen.

Am Wochenende haben nun in Augsburg Rechtsradikale demonstriert. Nicht zum ersten Mal. Wahrscheinlich auch nicht zum letzten Mal. Sie taten das mit Wissen des Augsburger Ordnungsreferats, aber ohne Wissen der restlichen Augsburger. Der Ordnungsreferent meinte, man wolle den Rechten keine zusätzliche Aufmerksamkeit bescheren, indem man ihre Demonstration öffentlich macht und damit etwaige Gegendemonstrationen provoziert.

Diese Argumentation ist nicht ganz unschlüssig, allerdings offenbart sie eine Denkweise, die am demokratischen Geist vorbeiläuft. Denn wenn der Ordnungsreferent bestimmt, ob die Öffentlichkeit über eine umstrittene Demonstration informiert werden soll, oder eben nicht, dann nimmt er sich politisch ein Recht heraus, das ihm moralisch nicht zusteht. Wenn er argumentiert, dass man den Rechten keine unnötige Aufmerksamkeit liefern will und damit Gegendemonstrationen verhindert, bevormundet er die Bürger, indem er ihnen etwas verschweigt.

Ob nun dieses Vorgehen den Rechten schadet oder nutzt, spielt grundsätzlich keine Rolle. Wichtiger ist, dass es nicht Aufgabe des Ordnungsreferenten ist, mündige Bürger durch Nichtinformation vermeintlich zu schützen, nicht in Sachen Demonstration. So, wie die Rechten die Freiheit, zu demonstrieren, in Anspruch nehmen, müssen die anderen Bürger die Freiheit haben, gegen die Rechten zu demonstrieren. Denn zum Demonstrationsrecht gehört auch ein Gegendemonstrationsrecht. Durch das Verschweigen der rechten Demonstration hat der Ordnungsreferent den Bürgern dieses Recht vorenthalten, wenn auch mit guten Absichten.

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