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Grüne: Bürgerbegehren unzulässig

Laut einem Gutachten der Grünen ist die Frage des Stadtwerke-Bürgerbegehrens "nicht zulässig"...

Neues vom Fusionsverhau: Laut einer von den Augsburger Grünen in Auftrag gegebenen Prüfung ist die Fragestellung des laufenden Bürgerbegehrens "Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand" nicht zulässig.

Um eine "dritte, neutrale Meinung" zu bekommen, hat die Grünen-Stadtratsfraktion nach eigenen Angaben einen Rechtswissenschaftler der Uni Augsburg beauftragt. In seinem Gutachten kommt der namentlich nicht genannte Akademiker demnach "zu dem Ergebnis, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens rechtlich unzulässig ist".

Wie die Grünen schreiben, verstößt nach Meinung des Gutachters die Frage "Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?" gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, das Koppelungsverbot und das Irreführungsverbot. Ausführlich darauf eingehen will man in der Stadtversammlung am 18. März, danach soll das vollständige Gutachten im Internet veröffentlicht werden.

Die Grünen planen nun ein Ratsbegehren. Fraktionsvorsitzende Martina Wild: "Wir wollen, dass die Augsburger über die Frage einer Fusion der Stadtwerke Energie mit Erdgas Schwaben entscheiden können und nicht in den Wirren der rechtlichen Auseinandersetzung hingehalten und verunsichert werden. Deshalb werden wir ein Ratsbegehren voranbringen." Ein Ratsbegehren ist ein "von oben", in diesem Fall also vom Stadtrat, initiierter Bürgerentscheid. (PM/flo)

Foto: Bürgerenergiewende Augsburg e.V.

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