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Die Rechte der Hetzer
Die Bild-Zeitung hat in ihrer gestrigen Ausgabe einen Pranger eingerichtet. Das wäre an sich nichts Neues, denn irgendwer wird hier ja immer bloßgestellt, angeprangert oder verleumdet, aber diesmal liegt die Sache ein wenig anders. Auf zwei Seiten wurden Hass-Postings von Facebook-Nutzern abgedruckt, ohne diese zu anonymisieren. Die Ausbeute an fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Gedanken war groß und die Empörung der Bild sehr publikumswirksam. Hier die hasserfüllte Fratze des Packs, da der gesunde publizierte Volkszorn. Eine mutige, richtige Tat in Zeiten des Hasses? Nein.
Die Aktion ist eben nicht mutig. Sie ist es nicht, weil die Zeitung keine Angst vor der Wut der ungewollt Zitierten haben muss. Weder vor deren Fäusten und schon gar nicht vor deren Anwälten. In Berlin-Mitte muss man keine Facebook-Prols fürchten und etwaige Gerichtskosten zahlt der Springer-Verlag aus der eigens dafür angelegten Kaffeedose. Für solche Aktionen hat Hans Magnus Enzensberger den schönen Begriff "Gratismut" geprägt - wirkt engagiert und ist weitestgehend risikofrei. Aber wenn die Aktion nicht mutig war, war sie nicht dennoch richtig?
Ist es nicht gut, wenn man die Hetzer an den Pranger stellt, millionenfach ihren Namen veröffentlicht? Darüber kann man moralisch streiten. Interessanter ist die juristische Frage. Denn sie stellt das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz infrage. Kurz gesagt: Gilt das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz nur für die, die auf der "richtigen" Seite stehen, oder auch für menschenverachtende Kommentatoren? Wenn es für diese nicht gilt, bewegt man sich emotional vielleicht auf dem richtigen Weg, rechtlich, und damit auch moralisch, führt diese Denke aber auf eine schiefe Ebene.
Einen Rechtsstaat macht aus, dass auch die Rechte haben, die dumm, böse und menschenverachtend sind, außer, und das ist der Punkt, sie verstoßen damit gegen das Gesetz. Dafür gibt es aber Gerichte. Wenn auf Facebook Volksverhetzung betrieben wird, muss das strafrechtlich verfolgt werden. Doch bevor ein Urteil gesprochen wird, genießen eben auch die den Schutz des Gesetzes, die dumm und hasserfüllt sind, und damit das Recht, nicht an den ordentlichen Pranger gestellt zu werden. Auch wenn man das zum Kotzen finden mag und den Hasspredigern alle Übel dieser Welt an den Hals wünscht. Man sollte sie mit Nichtachtung strafen, statt ihnen unfreiwillig ein anprangerndes Forum zu geben. (me)






