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Ein Hoch auf die doppelte Staatsbürgerschaft
Der Bundestag hat gestern beschlossen, dass in Zukunft zwei Staatsbürgerschaften in Deutschland möglich sind. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen auf Dauer zwei Pässe behalten dürfen. Bislang mussten sich die hier geborenen Zuwandererkinder, die mit der Geburt die deutsche und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten haben, bis zum 23. Geburtstag für eine entscheiden. Mit der neuen Regelung dürfen sie beide Pässe behalten.
Allerdings hat die Regierung bestimmte Auflagen beschlossen: Um eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen, müssen Kinder ausländischer Eltern in Deutschland aufgewachsen sein. Konkret bedeutet dies, dass sie bis zu ihrem 21. Geburtstag acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang eine deutsche Schule besucht haben müssen. Als Nachweis sollen ein Schulzeugnis oder der Ausbildungsnachweis genügen.
Wenn man ein Leben lang, so wie ich, zwischen zwei Ländern hin- und hergerissen ist, dann gibt es nur eine Lösung: zwei Staatsbürgerschaften. Jahrelang wusste ich nicht wirklich, was ich auf die Frage antworten sollte, ob ich nun Grieche oder Deutscher bin. Ich fühlte mich als Zwitter der Kulturen. Bis mir eines Tages der Gedanke kam: Wieso aus der Not keine logische Tugend machen? Ich bin Deutsch-Grieche!
Und so habe ich vor zwei Jahren zusätzlich zu meiner griechischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, die mir auch sehr unbürokratisch ausgestellt wurde. Dank einer Sonderregelung, die zwischen Griechenland und Deutschland vereinbart wurde, war das möglich.
Eine sehr gute Entscheidung, sage ich als Betroffener.
(ws/PM)






