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Auf einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel!

Seit 2017 gibt es ein generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot in der Innenstadt

Silvester: Diese Regeln gelten im Stadtgebiet

Seit 2017 gibt es ein generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot in der Innenstadt. Auch Dosen und Glasflaschen darf man dort nicht bei sich tragen. In der Nähe von Schutzobjekten, wie Krankenhäusern oder Kirchen, darf im gesamten Stadtgebiet nicht geböllert werden.

Für den Jahreswechsel 2024/2025 gelten die nachfolgend genannten Regeln:

Generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot in der Innenstadt
Es ist verboten, leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln, gefährliche Werkzeuge, Waffen und Wurfgegenstände mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen, zu schießen oder in irgendeiner Weise (zum Verkauf) anzubieten. Auch Glasbehältnisse und Dosen sind an Silvester in der Innenstadt nicht erlaubt.

Wo genau gilt das Verbot?
Das Verbot gilt auf allen Straßen und Plätzen im Bereich, der von folgenden Straßen umschlossen ist, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee.

Verbot von Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten
Im gesamten Stadtgebiet besteht ein Verbot für das Abbrennen jeglicher Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten. Damit sind gemeint: Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen. Wo diese Schutzobjekte genau sind, finden Sie zusätzlich unter geoportal.augsburg.de unter der Ansicht Pyrotechnikverbot (dort ebenfalls gelb hinterlegt).

Alle Informationen gibt es auf augsburg.de/silvester

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