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Stadt sucht Personen für das ehrenamtliche Richteramt am Verwaltungsgericht
Amtsperiode dauert von 1. April 2020 bis 31. März 2025
Rückmeldefrist geht bis 20. September 2019
Ehrenamt an Voraussetzungen gebunden
Für die Zustimmungserklärung gilt nur der Postweg
Die Stadt Augsburg ist verpflichtet, der Regierung von Schwaben eine Vorschlagsliste mit 40 Personen für die neue Amtsperiode als ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Augsburg zu melden. Die Amtsperiode beginnt am 1. April 2020 und endet am „Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter“ für das Ehrenamt bestellt. Die Vorschlagsliste wird nach Zustimmung durch den Augsburger Stadtrat an die Regierung von Schwaben
weitergeleitet.
Da die Liste bis Oktober fertig sein muss, hat die Stadt bereits mit der Aufstellung der Vorschlagsliste über die RathausFraktionen begonnen. Danach wurden 29 Personen benannt. Bis zur Rückmeldefrist am 20. September 2019 können sich noch elf Personen melden.
Voraussetzungen für interessierte Personen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen setzt die Ausübung dieses verantwortungsvollen Amtes voraus, dass die vorgeschlagene Person
Deutscher oder Deutsche ist,
ihren Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Schwaben als Gerichtsbezirk hat,
das 25. Lebensjahr vollendet hat,
das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
kein politisches Mandat als Abgeordneter des Europaund Bundesparlaments oder des Landtags ausübt und auch keiner Bundes- oder Landesregierung angehört (Gewaltenteilung),
keine berufliche Tätigkeit als Richter, Soldat, Rechtsanwalt oder Notar ausübt,
weder hauptamtlich als Beamter noch als Angestellter im öffentlichen Dienst tätig ist. Dieser Ausschlussgrund betrifft nicht Personen, die im öffentlichen Dienst ehrenamtliche Funktionen ausüben. Auch sind keine Personen betroffen, die altersbedingt aus dem aktiven öffentlichen Dienst als Pensionäre oder Rentner ausgeschieden sind - soweit sie sich nicht in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden und daher noch dem öffentlichen Dienst aktiv angehören.
bereit ist, das Amt als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter oder Verwaltungsrichterin anzunehmen.
Zustimmungserklärung und Motivationsschreiben
Um diese Voraussetzungen gegenüber dem Verwaltungsgericht nachzuweisen, müssen interessierte Personen eine Zustimmungserklärung ausfüllen und unterschreiben sowie den dazugehörigen Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung über die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter zur Kenntnis
nehmen. Die Zustimmungserklärung kann im Internet unter www.augsburg.de/ehrenamtlicheverwaltungsrichter heruntergeladen werden. Die personenbezogenen Daten werden lediglich zum Zweck der Richterwahl verarbeitet. Die unterschriebene Zustimmungserklärung und ein kurzes
Motivationsschreiben sind bis 20. September 2019 per Post an folgende Adresse zu senden:
Stadt Augsburg, Hauptamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg. Der Postweg ist aus Gründen der eigenhändigen Unterschrift zwingend erforderlich. (pm/max)
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