Information zur Kommunalwahl am 8. März

Versand der Briefwahlunterlagen ab dem kommenden Montag

▪ Zustellung der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar
▪ Briefwahlunterlagen beantragen: online, per Post oder Abholung im Bürgeramt
▪ Fristen und alle weiteren Informationen auf www.augsburg.de/kommunalwahl

Am 8. März 2026 findet turnusgemäß die Kommunalwahl in Augsburg statt.
Spätestens am Sonntag, 15. Februar 2026, sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung wird für die Beantragung von Briefwahlunterlagen oder am Wahltag an der Wahlurne benötigt. Bitte die Wahlbenachrichtigung auch für eine mögliche Stichwahl (vorgesehener Termin 22. März) aufbewahren.
Wer bis Sonntag, 15. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder seine Benachrichtigung verloren hat, kann beim Wahlamt eine neue Wahlbenachrichtigung anfordern. Dies geht telefonisch unter 324-1950, per E-Mail an briefwahl@augsburg.de und per Kontaktformular, welches unter augsburg.de/kommunalwahl zur Verfügung steht. Die Briefwahlunterlagen dürfen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin - also ab Montag, 16. Februar 2026 - verschickt werden - unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wird.

Möglichkeiten zur Briefwahl als Übersicht online
Wer sich für den Weg der Briefwahl entscheidet, kann die Briefwahlunterlagen auf unterschiedlichen Wegen beantragen (ausgenommen telefonische Beantragung). Eine Übersicht und die zu beachtenden Fristen ist unter www.augsburg.de/kommunalwahl zu finden.

Frist für Briefwahlunterlagen
Durch die gesetzlich vorgegebene kurze Frist für die Briefwahl ist es entscheidend, dass die Briefwahlunterlagen frühzeitig zurückgesendet werden. Außerdem können Briefwahlunterlagen in den Wahl-Briefkasten am Verwaltungszentrum (rechts neben dem Eingang Bürgerbüro, spätestens am Wahlsonntag, 8. März, bis 18 Uhr) eingeworfen werden. Auch die unmittelbare Wahl vor Ort im Verwaltungszentrum ist dort möglich.

Links: www.augsburg.de/kommunalwahl

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