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Keine Hunde, keine Leitern!

Nein, es ist nicht so, dass die Stadt Augsburg ihren kleinen Weltmeistern in spe das Feiern am Sonntag verbieten würde. Ganz im Gegenteil...

Nein, es ist nicht so, dass die Stadt Augsburg ihren kleinen Weltmeistern in spe das Feiern am Sonntag verbieten würde. Ganz im Gegenteil, die Gastronomen der Innenstadt dürfen draußen bis zwei Uhr nachts ausschenken und Extratheken aufbauen. Damit die Aichacher und Friedberger nicht ihr eigenes Bier mitschleppen müssen. Leuchtet ein.

Ein paar Sachen darf man aber halt nicht. Das sind, abgesehen von gegen Argentinien verlieren, liebenswürdige Tätigkeiten wie Bierflaschen schmeißen oder an die Hauswand pinkeln. Ehrlich gesagt klingt dieser Verbotskatalog wie die Beschreibung einer besseren Welt: keine Besoffenen, kein Getröte, keine Hunde... Schade ist eigentlich nur, dass die Leiter daheim bleiben muss.

Hier das Ganze (fast) im Wortlaut zum Ausdrucken und Mitnehmen:

Am Finalsonntag, 13.07., ist es ab 19.00 bis 02.00 Uhr in dem Bereich von Ulrichs- bis Rathausplatz, von der Hallstraße bis zum Judenberg verboten:

1. erkennbar alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehend den Geltungsbereich zu betreten
2. Zäune, Mauern, Mauerbrüstungen, Begrenzungszäune, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten, Sitzbänke und Brunnen zu besteigen oder zu übersteigen
3. Bereiche zu betreten, die nicht als Zuschauerplätze oder allgemeine Verkehrsflächen vorgesehen sind, sowie Standorte und Plätze zu belegen, die nicht für den Aufenthalt von Zuschauern vorgesehen sind
4. sperrige Gegenstände (z.B. Leitern, Hocker, leere Flaschenträger usw.) mitzuführen
5. Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material, wie Flaschen, Gläser, Dosen und Krüge mitzuführen; so weit solche innerhalb des Einzugsgebiets erworben wurden, dürfen diese die als Außenbewirtungsflächen festgesetzten Bereiche nicht verlassen
6. Instrumente oder Geräte mit elektronischer oder sonstiger technischer Verstärkung oder Vorrichtung mitzubringen, mitzuführen und zu betreiben
7. Tiere mitzuführen
8. Gegenstände zu werfen
9. leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln, gefährliche Werkzeuge, Waffen und Wurfgegenstände mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen, zu schießen oder in irgendeiner Weise feilzubieten
10. ohne besondere Erlaubnis Flugblätter, Flugschriften oder Reklamezettel zu verteilen, Zettel oder Plakate anzuschlagen, Wände, Wege oder Treppen zu beschriften oder zu bemalen, Reklameballone zu verteilen oder aufsteigen zu lassen, Werberaketen abzuschießen oder Plakate und Transparente zu tragen
11. die Fläche mutwillig zu verunreinigen oder außerhalb von Bedürfnisanstalten die Notdurft zu verrichten

Bleiben eigentlich kaum Wünsche offen. In diesem Sinne: Bleibt sauber! (flo)

Foto: Thomas8047

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