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Ab heute gelten neue Corona-Bestimmungen in Augsburg

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet liegt fünf Tage in Folge unter 100

Da die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet fünf Tage in Folge unter 100 lag, gilt seit heute, 25. Mai 2021:
Privat dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen treffen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.

Click & Meet ist wieder ohne Testpflicht möglich.
Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Die Testpflicht entfällt.

Museen, Ausstellungen und andere vergleichbare Kulturstätten können mit Terminvereinbarung wieder öffnen.

Abweichend von der grundsätzlich angewandten Regelung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege der Stadt Augsburg das Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte nach § 27 Abs. 1 der 12. BayIfSMV unerwartet ebenfalls bereits zum 7. Tag nach Unterschreitung der 100 erteilt. Die Stadt Augsburg hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Damit sind ebenfalls bereits seit Dienstag, 25. Mai 2021, 00:00 Uhr (einen Tag früher als ursprünglich erwartet) folgende Öffnungen möglich:

* Die Außengastronomie darf für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein Testnachweis erforderlich.

* Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Testnachweis öffnen.
Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Testnachweis möglich.
Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter der Voraussetzung zulässig, dass alle Teilnehmenden über einen negativen Testnachweis verfügen. Mit negativem Testnachweis ist unter freiem Himmel Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich.
Fitnessstudios können unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen negativen Testnachweis verfügen, öffnen.

Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen und negativem Testnachweise zugelassen werden.

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie alle 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen.

Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung der Außenbereiche von medizinischen Thermen sind für Kunden mit einem negativen Testnachweis erlaubt.

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist können wieder stattfinden.
Freibäder können für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Alle genannten Öffnungen müssen unter Beachtung der jeweils geltenden Rahmenkonzepte erfolgen. Für alle Testnachweise gilt, dass es sich um einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis handeln muss.

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