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Neuregelung für Hochzeitsgäste bei standesamtlichen Trauungen
Neuregelung für Hochzeitsgäste bei standesamtlichen Trauungen
Anlässlich der Neuregelung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten ab sofort bei standesamtlichen Eheschließungen geänderte Regelungen für Hochzeitsgesellschaften. Für Eheschließungen in den beiden Trauräumen des Standesamtes kann die Hochzeitsgesellschaft einschließlich Brautpaar, Trauzeugen und Dolmetschenden künftig aus 20 Personen bestehen. Besteht die Hochzeitsgesellschaft aus 10 oder weniger Personen, können alle Beteiligten während der Eheschließung die Maske abnehmen, solange sich die Personen am jeweiligen Sitzplatz befinden. Im Seminarraum des Botanischen Gartens gilt künftig eine Begrenzung auf maximal 30 Personen. Besteht hier die Hochzeitsgesellschaft aus 20 Personen oder weniger, darf im Seminarraum während der Trauung ebenfalls die Maske abgenommen werden. Alle Gäste einer Hochzeitsgesellschaft müssen einen 3GNachweis vorweisen können. Das Brautpaar und die Trauzeugen sind von dieser Regelung ausgenommen. Möchte das Brautpaar bei einer kleinen Hochzeitsgesellschaft (10 Personen oder weniger im
Standesamt, 20 Personen oder weniger im Seminarraum des Botanischen Gartens) die Maske abnehmen, müssen auch sie einen entsprechenden 3G Nachweis vorweisen können.
Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regelung ebenfalls ausgenommen. Bei Schülerinnen oder Schülern über 14 Jahren ist der Schulbesuch gegebenenfalls durch einen Schülerausweis nachzuweisen. Diese Regelung ist vorbehaltlich einer Änderung der allgemeinen Situation (Corona-Ampel Bayern) und einer erneuten Anpassung an die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Bürgerinnen und Bürger finden die aktuellen Regelungen unter augsburg.de/heiraten.






