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Razzia im City Club
Das Amtsgericht Augsburg hat eine erste Entscheidung zur umstrittenen Razzia im City Club getroffen. Wir veröffentlichen dazu die Pressemitteilung des betroffenen theter ensemble e. V. im Wortlaut:
Pressemitteilung: Durchsuchung von theter ensemble rechtswidrig
Das Amtsgericht Augsburg erklärte am 8. Juli die Durchsuchung des theter ensemble e. V. für rechtswidrig.
In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar durchsuchten im Zuge einer Razzia im City Club Polizei und Staatsanwaltschaft auch die Vereins- und Proberäume des theter ensemble e. V. Die Aktion hatte sofort zu breiter Kritik am polizeilichen Vorgehen mit großem Medienecho geführt. Das öffentliche Interesse an der Razzia war besonders groß durch die große Zahl betroffener Personen und Parteien sowie das rabiate Auftreten der Behörden. Mehrere Besucher*innen des Clubs haben Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht [1].
Auch theter ensemble e. V., der organisatorisch und rechtlich eigenständig ist, legte rechtliche Beschwerde gegen die Durchsuchung ein, mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen. Dabei gab es keinen eigenen Durchsuchungsbeschluss für die Räumlichkeiten des Theatervereins, den 3. Stock des Gebäudes.
Die Behörden ordneten das Stockwerk als dem City Club zugehörig ein und behaupteten wiederholt öffentlich, der Durchsuchungsbeschluss für „Geschäfts- und Nebenräume“ des City Club habe für das ganze Gebäude gegolten.
Das Amtsgericht widerspricht dieser Annahme in seinem Beschluss vom 8. Juli deutlich.
Das Gericht sieht schon anhand der Ermittlungsergebnisse im Vorfeld klar gegeben, dass der Verein vom Club unabhängig Räume betreibt. Spätestens während der Durchsuchung war dies durch die abgeschlossene Tür mit eigenem Klingelschild und entsprechender Beschriftung offensichtlich. Das Gericht führt aus, dass bei Anwendung der polizeilichen Logik jeder Raum, zu dem ein Beschuldigter theoretisch Zugang haben könnte, diesem zuzuordnen wäre - was ausdrücklich nicht der Fall ist.
Folglich stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung fest.
Die Anwältin des theter ensemble, Cornelia McCready, sagt dazu: „Die Argumente der Polizei, dass das theter ensemble nicht unabhängig vom City Club ist, überzeugten von Anfang an nicht.“
Es wären mehrere rechtliche Verfahrensschritte notwendig gewesen um die Räume des Vereins mit Rechtsgrundlage zu durchsuchen. Die Behörden unternahmen keinen davon.
Gabriel Wech, Vereinsvorsitzender, resümiert: „Das Gericht hat nun bestätigt, was für uns von Anfang an klar war: Bei der Durchsuchung unserer Vereinsräumlichkeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Saubere Polizeiarbeit sieht anders aus.“ Ein Durchsuchungsprotokoll liegt dem Verein auch nach über fünf Monaten nicht vor.
Vanja Pagany, Vereinsvorsitzende, fragt sich: „Welche Konsequenzen werden Staatsanwaltschaft und Polizei ziehen? Wir hoffen, dass dieses Urteil zu einem Lernprozess führt, damit sich solche Fehler nicht wiederholen.“ Der Verein betont, dass die Entscheidung zu seiner Durchsuchung nur ein Teil der gesamten juristischen Aufarbeitung des Einsatzes sei. Besonders zur Durchsuchung der Gäste im Club seien noch viele Fragen offen. „Nachträglich die Rechtswidrigkeit festzustellen macht kaputte Dinge nicht wieder ganz und traumatische Erlebnisse nicht ungeschehen.“
Die Betreiber:innen des CityClubs teilen diese Einschätzung.
Die Entscheidung des Gerichts zeige deutlich, dass Grenzen überschritten und Vorgaben missachtet wurden. Zu klären sei nun, ob das auch auf andere Räume und die Untersuchung und Identitätsfeststellung der Gäste zutreffe. Die Club-Betreiber*innen gehen für weitere Räume in der Konrad-Adenauer-Allee 9 sowie in der Augusta-Brauerei davon aus, dass die Durchsuchungen dort ebenfalls rechtswidrig waren. Einzelne Fälle sind von Clubgästen und Mietparteien schon eingereicht worden, andere Betroffene könnte dieses Gerichtsurteil nun ermutigen, rechtliche Schritte zu gehen.
Kontakt: Franziska Pux, presse@theter.de






