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Die Macht der Presse
Es ist ein kleiner Erfolg, aber immerhin. Nach einem Artikel in der Neuen Szene ändert die Stadt die Eintrittsregelung im Botanischen Garten.
Im Juni erschien in der Neuen Szene der Artikel einer alleinerziehenden Mutter, der in Ermangelung eines Partners die Familienkarte im Botanischen Garten verwehrt wurde. Begründung des städtischen Mitarbeiters seinerzeit: "Die Familienkarte ist nur für Familien. Die Familie besteht aus zwei Erwachsenen, die natürlich auch Kinder haben können. Irgendwo muss man schließlich eine Grenze ziehen, sonst kommen die absurdesten Ausnahmen."
Nun dürfte selbst bei der strengsten Regelauslegung eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern kaum als "absurde Ausnahme" gelten, was offensichtlich auch in Stadtratskreisen bemerkt wurde. Denn siehe da: Heute flattert die Tagesordnung zum Umweltausschuss am 20. Juli ins Haus. Und was finden wir unter Tagesordnungspunkt 11: "Änderung der Definition 'Familienkarte' bei den Eintrittsgeldern im Botanischen Garten".
Statt der bisherigen Vorgabe "2 Erwachsene mit Kind/Kindern bis 18 Jahre" soll es im neuen Jahresprogramm heißen: "Bis zu 2 Erwachsene mit Kind/Kindern bis 18 Jahre". Zwar tritt die neue Regelung erst am 01. Juli 2017 in Kraft, doch laut Beschlussvorschlag wird das Amt für Grünordnung die Sache bis dahin "kulant handhaben".
(flo)






