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Gericht kippt Hausverbot für Frauke Petry
Das (Rat-)Hausverbot der Stadt Augsburg für AfD-Chefin Frauke Petry ist vom Verwaltungsgericht Augsburg als "nicht zulässig" eingestuft worden.
"Ein Hausverbot sei nur zur Abwehr künftiger, nicht hinnehmbarer Störungen des ordnungsgemäßen Betriebs des Rathauses möglich", schreibt das Gericht in seiner Begründung. "Es entspreche aber der bisher üblichen Handhabung und dem genehmigten Benutzungszweck, dass die Stadt Augsburg den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen die Repräsentationsräume des Rathauses zu Verfügung stellte, insbesondere auch zur Abhaltung von Neujahrsempfängen unter Teilnahme überörtlicher politischer Prominenz." Das Gericht sieht demnach die "politisch und gesellschaftlich äußerst umstrittenen Äußerungen" von Frauke Petry zum Waffengebrauch an der deutschen Grenze nicht "als eine das Verbot rechtfertigende Störung des Dienstbetriebs" an.
Somit kommt es also höchstwahrscheinlich zum Showdown am kommenden Freitagabend, wenn ab 18.00 Uhr Teilnehmer des AfD-Neujahrsempfangs im Oberen Fletz, der Stadtratssondersitzung einen Stock höher im Goldenen Saal und der Mahnwache/Friedensparty auf dem Rathausplatz aufeinandertreffen.
Die Stadt will allerdings noch nicht aufgeben. Man habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen, vermisse aber ein Eingehen auf die "spezifische Bedeutung des Rathauses in der Friedensstadt". "Die Aussage von Frau Dr. Petry zum Schusswaffengebrauch an deutschen Grenzen steht weiter im Raum. Daher wartet die Stadt Augsburg noch die weitere Entscheidung zur Nutzungsuntersagung des Rathauses ab und prüft rechtlich in der gebotenen Weise", so die Stadt in einer Pressemitteilung. (flo)
Foto: Christian Menkel






