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Keine Asylbewerber in ehemaliges KZ-Außenlager
Die Debatte über die Unterbringung von Asylbewerbern in einem ehemaligen KZ-Gebäude war kurz, heftig und aufschlussreich.
Darf man in einem ehemaligen KZ-Gebäude Asylbewerber unterbringen? Das ist die Kernfrage, die zugleich Aufschluss über das Denken der Beteiligten gibt. Es gibt jene, die kategorisch jede Nutzung eines dermaßen historisch belasteten Gebäudes ablehnen. Außer natürlich eine Nutzung, die das Gebäude als fortwährendes Mahnmal erhält, im Grunde für immer.
Niemals soll vergessen werden, was Menschen in solchen Lagern angetan wurde. Alle Gebäude, die dazugehörten, sind sakrosankt, jede Nutzung, die von der Geschichte ablenkt, ist demnach abzulehnen. Dieses Denken ist menschlich verständlich, und zugleich ist es wahrscheinlich zum Scheitern verdammt. Denn irgendwann ist alles vergessen, auch das schlimmste Verbrechen, was freilich nicht heißt, dass das Vergessen zu unseren Lebzeiten einsetzen muss. Jedes Mahnmal ist eine Auflehnung gegen das Vergessen.
Aus den Reihen der Grünen wurde damit argumentiert, dass eine Asylbewerberunterkunft in einem ehemaligen Zwangsarbeiterlager ein später Triumph über den Faschismus sei. Dieser Standpunkt betrachtet das Gebäude nicht als unantastbares Mahnmal, sondern als Objekt dessen Geschichte sich symbolisch wandeln lässt. Früher ein Ort der Entmenschlichung, der Unterdrückung, heute ein Objekt der Zuflucht für Verfolgte, verbunden mit einem Ort der Erinnerung.
Diese Argumentation ist nicht unschlüssig, allerdings würde niemand diese Logik beispielsweise für das KZ-Dachau gelten lassen. Wobei man auch erwähnen sollte, dass das Gebäude um das es in Augsburg geht zwischenzeitlich auch als Autowerkstatt genutzt wurde.
Richtig ist ungeachtet all dessen, dass es der Respekt vor den Opfern der NS-Diktatur gebietet, solche extreme Orte des Verbrechens wie KZ-Gebäude, mit Bedacht zu nutzen. Niemand mit Verstand würde an einem solchen Ort ein Gefängnis oder zum Beispiel ein Bordell betreiben. Aber was ist mit einem Kindergarten, einem Gesundheitszentrum oder, ja, einer Unterkunft für Asylbewerber?
Letztere ist ihrer Natur nach für viele nicht so unbestreitbar humanistisch, wie es ein Triumph über den Faschismus sein sollte. Die Asylbewerber genießen hier zwar den Schutz vor eben solchen Verbrechen, wie sie die Nazis verübten, aber die Verantwortlichen in der Staatsregierung sind sich der puren Humanität einer solchen Unterkunft, wie es scheint, nicht sicher.
Oder ist es die Angst vor der Moralkeule, die immer dann herausgeholt werden würde, wenn man Asylbewerber zur Abschiebung aus der Unterkunft in dem historisch belasteten Gebäude abholen müsste? "Deportation" würden manche diesen Vorgang dann nennen und damit die Historie instrumentalisieren. Der Beschluss, das Gebäude nicht für Asylbewerber zu öffnen ist also einer Mischung aus Nicht-vergessen wollen und der Angst vor den Schatten der Vergangenheit geschuldet.
Eine mutige und nicht geschichtsvergessene Politik der Staatsregierung hätte beide Befürchtungen entkräften können. Der Mut und der Wille dazu fehlten, und was man auch nicht vergessen sollte: Die, um die es den Beteiligten bei all dem am wenigsten geht, sind die Asylbewerber. (me)
Foto: Tobias Brenner/Uni Augsburg






