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Ullrich, Berndi und die Pressefreiheit
Wurde vergangene Woche in der Curt-Frenzel-Straße 2 die Pressefreiheit angegriffen, oder fand lediglich eine rechtsstaatlich einwandfreie Maßnahme statt?
Die einen zeichnen Volker Ullrich als einen Goliath, der mit Polizei und Staatsanwaltschaft die Freiheit von Presse und Meinung knebeln wollte. Die Rolle des Davids spielt in diesem Bild die Augsburger Allgemeine und als Davids kleinen Bruder der User des AZ-Forums "Berndi", den Ullrich wegen Beleidigung angezeigt hat. Die anderen sehen in Ullrich den David, der es wagte, sich gegen die Medienmacht der AZ zu stellen, wissend dass diese durch ihre Berichterstattung politische Karrieren durchaus hemmen kann, um es zurückhaltend zu formulieren. Nachdem durch das Online-Forum der AZ und Ullrichs Facebook-Pinnwand der erwartbare Shitstorm fegte und die Geschichte es bin ins Heute-Journal, Spiegel etc. geschafft hatte, wurde einmal mehr klar: Es ist riskant, sich als Politiker juristisch mit den Medien anzulegen.
Man könnte sich nun mit dieser Erkenntnis zufrieden zurücklehnen und die Redakteure der AZ sachte als Märtyrer der Pressefreiheit feiern. Es gibt allerdings ein paar Aspekte, die dieses Bild zumindest relativieren. Zum einen ging es bei Ullrichs Klage nicht darum, einen kritischen Journalisten mundtot zu machen und eine Redaktion nach Klarnamen von Informanten zu durchsuchen. Es ging darum, dass Ullrich sich durch bewussten User namens "Berndi" im Forum der AZ beleidigt fühlte. Ob seine Reaktion zu dünnhäutig war? Ja, das war sie, vor allem aber war seine juristische Reaktion politisch riskant. Daran, dass er dasselbe Recht zur Klage hat, wie jeder andere auch, ändert das freilich nichts.
Was wäre eigentlich gewesen, wenn nicht ein Ordnungsreferent Strafanzeige gegen „Berndi“ oder die zahllosen anderen berndihaften User des Forums gestellt hätte? Angenommen die Staatsanwaltschaft hätte bei der Klage eines Maurers oder einer Krankenschwester ebenso eifrig ermittelt wie bei der Causa Ullrich, was gäbe es dagegen einzuwenden? Vielleicht würde man auch in diesem Fall sagen, dass der Kläger zu empfindlich wäre, wie es die AZ (die indes nicht gerade die objektivste Analytikerin der Lage ist) dem Referenten vorwarf.
Aber dieser Vorwurf spielt juristisch keine Rolle, entweder eine Klage ist berechtigt oder nicht. Bleibt also die realpolitische Dimension. Hier ist der Kommentar von Jürgen Marks, dem stellvertretenden Chefredakteur der AZ, interessant. Er meinte, Ullrich habe sich mit seinem Vorgehen keinen Gefallen getan. Dieser Satz ist für sich genommen keine Drohung. Wenn man allerdings die mächtige Position der AZ in der politischen Landschaft Augsburgs kennt, muss man kein Experte sein, um vorherzusehen, dass Ullrichs weitere politische Karriere aus der Curt-Frenzel Straße in Zukunft noch galliger kommentiert werden wird als bisher.
Foto: Marcus Ertle






