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Wahlhelfende für die Kommunalwahl 2026 gesucht

Alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, können sich als Wahlhelfende melden

Die Stadt Augsburg ruft engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich als Wahlhelfende für die Kommunalwahl am Sonntag, 8. März 2026 zu engagieren. Die Auszählung erfolgt am Sonntag, 8. März, Montag, 9. März und Dienstag, 10. März 2026, sowie bei einer eventuellen Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026. Die Teilnahme an den demokratischen Prozessen ist von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft. Wahlhelfende spielen dabei eine entscheidende Rolle, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Ihre Arbeit ermöglicht einen geordneten Ablauf der Wahlhandlung, die Überprüfung der Wählerlisten, die Ausgabe der Stimmzettel und die Überwachung des Wahlablaufs. Für den persönlichen Einsatz als Beisitzer oder Beisitzerin wird ein sogenanntes Zehrgeld am Wahlsonntag in Höhe von jeweils 60 Euro gewährt – für jeden weiteren Tag jeweils 40 Euro.

Voraussetzungen für Wahlhelfende
Wahlhelfende müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft) haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Der Wohnsitz muss nicht zwingend in Augsburg liegen.

Anmeldung und Kontakt
Interessierte können sich ab sofort unter www.augsburg.de/wahlhelfende anmelden und dort weitere Informationen erhalten.

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